Kaufvertrag für eine Immobilie

Der Kaufvertrag ist der rechtliche Dreh- und Angelpunkt beim Immobilienerwerb. Er legt verbindlich fest, was gekauft wird, zu welchen Bedingungen und wann der Besitz übergeht. Für Käufer bedeutet das: aufmerksam lesen, verstehen – und nicht vorschnell unterschreiben.
Denn auch wenn der Notar für die rechtliche Absicherung sorgt, liegt die inhaltliche Verantwortung für die getroffenen Vereinbarungen bei den Vertragsparteien selbst. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Sie als Käufer achten sollten – bevor Sie den Stift in die Hand nehmen.


Kaufvertrag – Worauf muss ich als Käufer achten?

1. Vorbereitung: Vertrag rechtzeitig prüfen

2. Genaue Objektbeschreibung

3. Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

4. Übergabezeitpunkt und Nutzen-/Lastenwechsel

Im Vertrag muss geregelt sein, wann die Immobilie übergeben wird – und ab wann Sie als Käufer für das Objekt verantwortlich sind (Versicherung, Steuern, Nebenkosten, Mieterträge etc.).
Achten Sie auf:
• konkretes Datum oder ein fixer Bezug zum Kaufpreis (z. B. „zwei Wochen nach Zahlung“)
• Regelung zum Zustand bei Übergabe (besenrein, frei von Mietverhältnissen etc.)
• Erfassung der Zählerstände im Übergabeprotokoll

5. Haftung und Gewährleistung

Grundsätzlich gilt beim Immobilienkauf: gekauft wie gesehen. Verkäufer haften nur für arglistig verschwiegene Mängel oder falsche Angaben.
Achten Sie besonders auf Formulierungen wie:
• „Der Käufer kauft die Immobilie im derzeitigen Zustand“
• „Dem Käufer sind sichtbare Mängel bekannt“
• „Es wird keine Gewähr für bestimmte Eigenschaften übernommen“
Tipp: Dokumentieren Sie bei der Besichtigung erkennbare Mängel – und sprechen Sie problematische Punkte im Vorfeld offen an.

6. Bestehende Mietverhältnisse oder Belastungen

Wenn das Objekt vermietet ist, geht das Mietverhältnis auf den Käufer über. Auch bestehende Grundschulden oder Wegerechte sollten genau benannt sein – ebenso deren Löschung (sofern vereinbart).
Wichtig:
• Alle Rechte und Lasten müssen im Vertrag offengelegt werden
• Die Löschungsbewilligung von Gläubigern sollte geregelt sein
• Auch Wohnrechte, Nießbrauch oder Altlasten können relevant sein

7. Rücktrittsrechte und besondere Vereinbarungen

Sonderregelungen – etwa zum Rücktritt bei Finanzierungsausfall oder bei Verzögerung durch Dritte – sollten eindeutig geregelt sein. Rücktrittsmöglichkeiten sind allerdings die Ausnahme, nicht die Regel.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Finanzierung sicher steht, klären Sie dies vor Vertragsunterzeichnung.

Fazit


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