Der klassische Immobilienverkauf ist bekannt: Immobilie verkaufen, Kapital erhalten, neue Immobilie kaufen. Doch in bestimmten Lebenslagen – etwa beim Verkleinern im Alter oder beim Wunsch nach einem Wohnortwechsel – kann ein Immobilientausch eine interessante Alternative sein. Dabei tauschen zwei Eigentümer ihre Immobilien direkt miteinander. Aber wie funktioniert so ein Tausch konkret, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und worauf ist zu achten?
Beim Immobilientausch verkaufen zwei Eigentümer ihre Immobilien jeweils an den anderen. Dabei handelt es sich rechtlich um zwei getrennte Kaufverträge, die häufig miteinander verknüpft werden. Der Kaufpreis der jeweiligen Immobilien wird dabei gegeneinander aufgerechnet – die Differenz wird als Ausgleichszahlung geleistet.
Beispiel:
Person A besitzt ein Haus im Grünen im Wert von 600.000 €, möchte aber lieber in eine Stadtwohnung ziehen.
Person B hat eine Eigentumswohnung im Wert von 450.000 € und sehnt sich nach mehr Platz.
Durch den Tausch zieht A in die Stadtwohnung, B in das Haus – A zahlt B einen Ausgleich von 150.000 €.
• Senioren, die sich verkleinern möchten
• Familien, die mehr Raum brauchen
• Berufstätige, die den Wohnort wechseln wollen
• Menschen, die lieber tauschen als auf dem freien Markt verkaufen
Voraussetzung ist vor allem: beide Seiten müssen ein jeweils passendes Objekt zur Verfügung haben – Lage, Größe, Zustand und Wert müssen in einem gewissen Verhältnis zueinander stehen.
Regionale Expertise, ein Gespür für Trends und ein strukturierter Blick auf Angebot und Nachfrage zeichnen den Profi aus. Er entwickelt eine individuelle Vermarktungsstrategie, die auf Ihre Immobilie und Ihre Zielgruppe abgestimmt ist.
Entweder über Tauschplattformen, Maklernetzwerke oder durch gezielte Eigeninitiative. Diese Phase erfordert Geduld und ein gutes Netzwerk.
Der realistische Marktwert muss bei beiden Immobilien ermittelt werden, idealerweise durch unabhängige Sachverständige.
Gerade wenn ein Wertausgleich nötig ist, sollten beide Parteien ihre finanzielle Tragfähigkeit frühzeitig klären – auch hinsichtlich bestehender Kredite, Grundschulden oder Belastungen.
Der Tausch erfolgt formal durch zwei getrennte Kaufverträge, die beim Notar beurkundet werden. In der Regel wird ein Gleichzeitigkeitserfordernis verankert – der eine Verkauf ist nur gültig, wenn auch der andere zustande kommt.
Auch beim Tausch wird Grunderwerbsteuer fällig – und zwar auf den Wert der jeweils erhaltenen Immobilie. Ausnahmen gelten z. B. bei engen Verwandten.
Da beide Parteien gleichzeitig umziehen, ist eine präzise Abstimmung besonders wichtig. Übergabetermine, Renovierungen oder Zwischenlösungen müssen gut geplant werden.
Vorteile:
• Zeit- und kostenoptimierte Lösung für beide Seiten
• Keine langen Verkaufsprozesse
• Persönlichere Kommunikation und direkte Abstimmung
• Weniger Konkurrenzdruck als auf dem freien Markt
Herausforderungen:
• Passenden Tauschpartner zu finden kann dauern
• Komplexere Vertragsgestaltung
• Finanzierungs- und Steuerfragen oft anspruchsvoll
• Emotionale Komponente: Tausch statt klassischer Verkauf erfordert Vertrauen
Ein Immobilientausch ist eine spannende Alternative zum klassischen Verkauf – besonders dann, wenn sich zwei Parteien mit komplementären Wohnbedürfnissen finden. Wer offen für neue Wege ist, profitiert von einem flexiblen, oft emotional stimmigen Wechsel. Gleichzeitig ist der Tausch kein Selbstläufer – rechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte müssen sauber aufgesetzt werden.
valyours berät Sie gerne persönlich, diskret und mit dem nötigen Weitblick – für einen Wechsel, der wirklich passt.