Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, begegnet früher oder später dem Begriff Courtage – auch Maklerprovision genannt. Doch wie hoch ist sie eigentlich? Wer bezahlt sie? Und was ist überhaupt rechtlich geregelt, was Verhandlungssache?
Die Höhe und Aufteilung der Courtage ist bundesweit nicht einheitlich geregelt und kann – je nach Bundesland, Objektart und Region – variieren. Wer sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt, kann Klarheit schaffen und spätere Missverständnisse vermeiden.
Die Courtage ist das Honorar für die Vermittlungsleistung des Immobilienmaklers – also für die erfolgreiche Zusammenführung von Käufer und Verkäufer. Sie fällt in der Regel nur bei erfolgreichem Abschluss eines Kaufvertrags an.
Die Vergütung ist gesetzlich nicht festgeschrieben, sondern orientiert sich an regionalen Marktgepflogenheiten und individuellen Vereinbarungen.
Die gängigen Sätze bewegen sich zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.). Dabei sind Unterschiede zwischen den Bundesländern und in der Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer zu beachten:
Achtung: Seit Dezember 2020 gilt bei Verkäufen von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatpersonen eine gesetzliche Regelung:
Käufer und Verkäufer müssen die Maklercourtage je zur Hälfte tragen, wenn beide Parteien den Immobilienmakler beauftragt haben.
• Wenn nur der Verkäufer einen Immobilienmakler beauftragt hat (z. B. bei exklusivem Alleinauftrag), kann auch nur der Verkäufer zur Zahlung verpflichtet sein.
• Umgekehrt: Beauftragt ausschließlich der Käufer einen Immobilienmakler (z. B. für eine gezielte Objektsuche), zahlt er die Provision allein.
Im Regelfall aber wird die Maklerleistung für beide Seiten erbracht, weshalb eine geteilte Provision üblich und rechtlich vorgeschrieben ist.
Ein guter Immobilienmakler übernimmt weit mehr als nur das „Zusammenbringen“ von Käufer und Verkäufer:
• Marktanalyse & Bewertung der Immobilie
• Erstellung eines professionellen Exposés
• Koordination und Durchführung von Besichtigungen
• Prüfung der Bonität des Käufers
• Begleitung der Verhandlungen
• Vorbereitung des Notartermins und Übergabe
• Ansprechpartner über den Vertragsabschluss hinaus
Die Courtage ist also nicht einfach ein Vermittlungshonorar, sondern ein Leistungsentgelt für einen umfangreichen, professionellen Verkaufsprozess.
Grundsätzlich: Ja.
Die Maklerprovision ist verhandelbar, vor allem bei hochpreisigen Objekten oder in Regionen mit hoher Marktdynamik. Wichtig ist jedoch, dass die Vereinbarung schriftlich fixiert wird – idealerweise im Maklervertrag.
Die Maklercourtage ist ein fester Bestandteil vieler Immobilienverkäufe in Deutschland – und dabei deutlich mehr als nur eine Formalität. Ihre Höhe variiert je nach Region, rechtlichem Rahmen und Art der Beauftragung. Wer die gesetzlichen Regelungen kennt und offen kommuniziert, schafft Transparenz – und trägt zu einem reibungslosen, fairen Verkaufsprozess bei.
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